Siedlung Blumläger Feld

Lungenflügel (Foto: K. Klatt, 2013)
Lungenflügel (Foto: K. Klatt, 2013)
Waschhaus und Lungenflügel (Foto: K. Klatt, 2013)
Zeile I (Foto: K. Klatt, 2013)
Zeile I (Foto: K. Klatt, 2013)
Am Vogelsang (Foto: K. Klatt, 2013)
Luftaufnahme von 1931 (Foto: Stadtarchiv Celle)
Grundriss 4-Betten-Typ (Quelle: Stadtarchiv Celle)
Objekt: 
Zweigeschossige Siedlung im Zeilenbau
Auftraggeber: 
Städtische Wohnungsfürsorge GmbH
Erhaltung/Nutzung: 
2000/01 Sanierung von Zeile I, Rauterbergwerg, durch Aufstockung eines weiteren Geschosses, Wasch- und Badehaus und zwei Zeilenenden im sanierten Zustand erhalten, 2005/06 Abriss Zeile II, Hugoweg, Neubau von Einfamilienhäusern, Sanierung des Lungenflügels, Mietergärten zerstört, insgesamt ist die Denkmaleigenschaft der Siedlung verloren.
Lage: 
Rauterbergweg 1-11 Zeile I, (Hugoweg 1-11 Zeile II), Galgenbergweg 12, Zentralgebäude, Galgenberg 1—13, Galgenberg 4, Zeile IV, Rosenhagen 1-4 Zeile V, Vogelsang 1-7 Zeile VI, Vogelsang 8, Rosenhagen 5, Hugoweg 13-17 Zeile VII, Celle

Bei der Kleinstwohnungssiedlung Blumläger Feld bestimmten die beiden 2-geschossigen Wohnzeilen mit 222 m Länge in Nord-Süd-Ausrichtung das Bild der Siedlung. Dazwischen waren 88 140 qm große Mietergärten angelegt. In Verlängerung von Zeile 1 befindet sich noch heute das ehemalige Wasch- und Badehaus (heute: Haesler-Museum). Ein OW-ausgerichteter Quertrakt als Lungenflügel schloß die Siedlung nach Norden hin ab. In einem zweiten Bauabschnitt kamen noch sechs kürzere NS-ausgerichtete Zeilen hinzu.
Die Wohnungen in Zeile I wurden mit Celler Volks-Möbeln und einer Einbauküche ausgestattet. Die Abmessungen der Zimmergrößen wurden aus dem Maß der eingebauten Möbel entwickelt, so daß die Schlafzimmer nur eine Tiefe von 2,20 m hatten. Zeile II war hingegen unmöbliert und die Räume fielen „mit Rücksicht auf die unbestimmten Maße beliebiger Möbel der betreffenden Familien“ größer aus. Dem Lungenflügel wurden die Abmessungen der Zeile II zugrunde gelegt. Die umgesetzten Grundrisstypen, der „2-4-6 bettentyp“ unterschieden sich somit nur in den Abmessungen der einzelnen Räume.
Bei denen im zweiten Bauabschnitt ab Oktober 1930 zur Ausführung gekommenen Zeilen III-VI wurden die im ersten Bauabschnitt aufgetretenden Mängel, wie undichte Keller mit Hochkellern behoben. Weil die Nachfrage nach unmöblierten Wohnungen weitaus größer war, als die nach möblierten, kamen nur noch die Maße und Grundrisse der Zeile II zur Anwendung. Das äußere Erscheinungsbild änderte sich aufgrund der Hochkeller an den Ostseiten und den Freisitzen zum Garten nach Westen. Mit der Kleinstwohnungssiedlung, die Haeslers letztes Celler Bauprojekt war, führte er beispielhaft die Möglichkeiten der rationellen Bauweise und der Minimalwohnung vor, zu niedrigen Mietpreisen. Haeslers Wohnungen entsprachen den Bestimmungen der Notverordnung des Kabinetts Brüning von 1931, die auf nationaler Ebene einen Streit entfachten, der sich an der Siedlung Blumläger Feld entzündet hatte. Haesler hatte mit dieser Siedlung sein Ziel erreicht, indem er mit rationellen Baumethoden kostengünstigen Wohnraum für die minderbemittelte Bevölkerung geschaffen hatte. In der Weimarer Republik ist keine vergleichbare Siedlung entstanden.

193031